Kinderpolitik des Art Hotels
Kinderpolitik des Art Hotels
V. 1 vom 30.06.2023
§ 1 Kinderschutz
Unter Berücksichtigung des Inhalts der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, insbesondere des Rechtes des Kinder auf Schutz ihrer Würde und Freiheit vor jeglicher Form von Gewalt, informiert das Art Hotel seine Kunden/Auftragnehmer über die Regeln für den Aufenthalt von Kindern im Hotel, einschließlich des Restaurantbereiches.
- Das Art Hotel führt seine betrieblichen Aktivitäten unter größtmöglicher Achtung der Menschenrechte durch, insbesondere der Rechte von Kindern, die besonders schutzbedürftig und anfällig für jegliche Schädigung sind.
- Das Art Hotel informiert seine Gäste/Kunden/Auftragnehmer durch die verfügbaren Informationskanäle und andere verfügbare Instrumente über das Problem des sexuellen Kindesmissbrauchs und die soziale Verpflichtung des Geschäfts, gegen dieses Problem vorzugehen.
- Das Art Hotel ist sich seiner Rolle bewusst, ein sozial verantwortliches Unternehmen zu führen und wünschenswerte soziale Einstellungen zu fördern.
- Das Art Hotel betont die Bedeutung der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Straftat gegen Kinder begangen wurde.
- Das Art Hotel verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präventivmaßnahmen das Personal über Umstände aufzuklären, die darauf hindeuten, dass ein Kind in den Räumlichkeiten wahrscheinlich missbraucht wird, ihm eine besondere Wachsamkeit und Sensibilität gegenüber Verhaltensweisen zu vermitteln, die auf sexuellen Missbrauch von Kindern hindeuten können, und ihm beizubringen, wie es in solchen Situationen schnell und angemessen reagieren kann.
- Eine Form der wirksamen Vorbeugung von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des Kindes, das sich im Hotel aufhält, und seiner Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in dem Hotel aufhält. Um dies zu festzustellen, ergreift das Personal alle möglichen und wirksamen Maßnahmen.
- Bei Verdacht auf Kindesmissbrauch kann das Personal vom Art Hotel das Anmeldeverfahren im Hotel um die Angaben des Kindes erweitern und diese durch Befragung des Kindes bestätigen.
§ 2 Regeln für den Aufenthalt von Kindern
- Kinder unter 13 Jahren dürfen die Beherbergungsdienstleistungen nicht allein nutzen. Sie müssen sich in den Räumlichkeiten des Hotels unter ständiger Aufsicht ihrer Vormünder aufhalten. Die Vormünder tragen materielle Haftung für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der Kinder verursacht werden.
- Bei der Buchung von Unterkunft für Minderjährige, d.h. Personen zwischen dem Alter von 13 und 18 Jahren, ist die schriftliche Zustimmung deren Vormünder sowie die vorherige, bei der Buchung erteilte Zustimmung des Art Hotels erforderlich.
- Wenn erwachsene Gäste die Beherbergungsdienstleistungen des Hotels mit Kindern in Anspruch nehmen, für die sie weder als deren Eltern noch anders sorgenberechtigt sind, müssen sie, als vorübergehende Vormünder dieser Kinder, die schriftliche Zustimmung der Vormünder der Kinder mitzubringen. Solche Zustimmung sollte auch die Kontaktdaten der Vormünder sowie andere Daten über die Kinder enthalten, die für ihre Gesundheit wichtig sind und in Krisensituationen helfen können.
§ Angebote und Annehmlichkeiten für Kinder
- Das Art Hotel bietet spezielle Aufenthaltskonditionen für Familien mit Kindern. Auf der Website www.arthotel.pl/artkids sind Details zu den aktuellen Angeboten zu finden.
- Im Restaurant gibt es immer ein Sondermenü für Kinder, das auch für Familienfeiern bestellt werden kann.
- Während ihres Aufenthalts im Hotel und in dem Restaurant können die Gäste zusätzliche Ausstattung für ihre Kinder bestellen, wie Baby-Bettchen, Baby-Badewannen oder Hochstühle.