HAUSTIERORDNUNG IM ART HOTEL
v1 vom 21.10.2024
Werden Sie uns zusammen mit Ihrem Haustier besuchen? Das freut uns sehr, ihr seid beide recht herzlich willkommen! Informieren Sie uns darüber bei der Buchung und machen Sie sich mit ein paar kleinen Regeln vertraut, damit Sie, unsere anderen Gäste sowie unser Personal sich sicher und bequem fühlen. Diese Ordnung wird uns helfen, eventuelle Probleme zu vermeiden, und dies wollen wir doch alle.
§ 1 Allgemeine Bedingungen
- Wünscht der Gast mit einem Haustier im Hotel ankommen, muss er dies bei der Buchung seines Aufenthalts oder anderer Dienstleistungen zusammen mit der Art und der Rasse des Tieres angeben. Der Aufenthalt von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels möglich, die bei der Bestellung der Dienstleistungen erteilt wird. Bei fehlender vorheriger Mitteilung kann das Hotel die Aufnahme des Tieres verweigern.
- Der Aufenthalt von Haustieren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (außer für Assistenzhunde). Die aktuelle Liste der Gebühren finden Sie in der Preisliste für Hoteldienstleistungen.
- Wenn der Gast die Hotelrezeption darüber nicht informiert, dass er einen Hund oder ein anderes Tier in seinem Zimmer hält, wird er dafür je nach der Preisliste für Hoteldienstleistungen finanziell bestrafft.
- Im Hotel sind nur Haustiere – Hunde oder Katzen – erlaubt. Das Hotel kann die Aufnahme von solchen Tieren verweigern wie Hunde, in der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen in Par. 1 der Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 28. April 2003 über die Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen (Gesetzblatt 2003 Nr. 77, Pos. 687) erwähnt sind.
- Der Hotelgast ist verpflichtet, seine Telefonnummer für die Dauer seines Aufenthalts im Hotel bereit zu stellen, damit das Hotelpersonal ihn kontaktieren kann, falls sein Tier stört oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet, wenn es alleine in dem Zimmer des Gastes ist.
- Personen, die sich mit einem Haustier im Hotel oder im Restaurant aufhalten, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tier vollständig beaufsichtigt wird, so dass es keine Bedrohung darstellt und / oder anderen Personen und Gästen, die sich im Hotel aufhalten, keine Unannehmlichkeiten verursacht.
- Tiere sollten an der Leine geführt werden, unter Aufsicht einer Person, die in der Lage ist, das Verhalten des Tieres vollständig zu kontrollieren. Hunde, die zu Rassen gehören, die als aggressiv gelten, und Hunde, die sich aggressiv gegenüber Menschen und anderen Tieren verhalten, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Katzen müssen in speziellen Transportboxen mitgeführt werden.
- Die Haustiereigentümer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aus dem Gelände und in der Umgebung des Hotels und des Restaurants zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaften eines Assistenzhundes gilt nicht für Blinde und/oder Rollstuhlfahrer.
- Der Haustiereigentümer haftet in vollem Umfang für die von seinem Tier verursachten Schäden am Hoteleigentum und am Privateigentum anderer Personen sowie für die von seinem Tier verursachten Schäden an Personen. Alle Schäden am Hotel- oder Restauranteigentum oder am Eigentum anderer Gäste oder des Hotelpersonals, die durch Tiere verursacht werden, werden von der Hotelleitung bewertet und die Kosten werden den Eigentümern der Tiere in Rechnung gestellt.
§ 2 Zimmer
- Die Unterbringung mit einem Haustier ist nur in ausgewählten Zimmern möglich.
- Der Eigentümer des Haustieres ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Tier ständig Zugang zu frischem, sauberem Wasser sowie zu den erforderlichen Gegenständen hat, wie Pferch, Käfig, Näpfen, Tränken usw.
- Haustiere sind nicht erlaubt, Hoteltücher zu nutzen oder sich auf dem Möbel in dem Zimmer aufzuhalten.
- Auf Wunsch des Gastes kann das Hotelpersonal dem Haustier zusätzliche Einrichtungen in dem Zimmer bereitstellen – je nach dem aktuellen Angebot.
- Aus Sicherheitsgründen werden die Zimmer, in denen sich Haustiere aufhalten, nur dann gereinigt, wenn das Haustier abwesend ist. Der Haustiereigentümer ist verpflichtet, die Reinigungszeit seines Zimmers jeden Tag mit dem Rezeptionspersonal zu verabreden.
- Wenn das Tier daran gewöhnt ist, alleine, ohne seinen Eigentümer, zu Hause gelassen zu werden, ist sein Eigentümer verpflichtet, bei jedem Verlassen des Zimmers, einen Türaufhänger außen zu hängen, informierend, dass das Tier drin allein ist.
- Wenn es wegen des Aufenthalts des Haustieres im Hotel notwendig ist, zusätzliche Reinigung des Zimmers oder anderer Hotel- oder Restaurantbereiche durchzuführen, ist der Eigentümer des Tieres verpflichtet, die Kosten solcher Reinigung zu tragen.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, den Aufenthalt des Gastes zu verkürzen, der mit einem Haustier gekommen ist, wenn es zu wiederholten Beschwerden anderer Gäste kommt oder wenn die Anwesenheit des Tieres eine Gefahr für die Sicherheit anderer Gäste darstellt oder den Komfort des Aufenthalts anderer Gäste erheblich beeinträchtigt oder wenn sich der Gast mit dem Haustier an diese Ordnung nicht aufhält.
- Wenn das Hotelpersonal den begründeten Verdacht hat, dass das Haustier im Zimmer den Aufenthalt anderer Gaste stört, das Eigentum des Hotels beschädigt oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Gäste darstellen könnte, wird das Personal versuchen, den Eigentümer des Tieres zu kontaktieren, um das Problem zu lösen. Sollte dies aber unmöglich sein, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer des Gastes zu betreten und das Tier aus dem Hotel zu entfernen, eventuell auch mit Hilfe entsprechender Kräfte. Alle Kosten, die sich aus den oben genannten Maßnahmen ergeben, gehen zu Lasten des Eigentümers des Tieres.
§ 3 Restaurant und Frühstück
- Hunde sind in den Speisesälen nur mit Erlaubnis des Personals und an dem vom Personal angegebenen Ort erlaubt.
- Haustiere müssen auf dem Boden, in der unmittelbaren Nähe des Tisches des Gastes, gehalten werden.
- Auf Wunsch des Gastes des Hotels oder des Restaurants kann das Personal jedem Hund einen eigenen Wassernapf zur Verfügung stellen.
- Es ist verboten, Haustiere in die Säle mitzubringen, in denen Essens- und Getränkebuffets aufgestellt sind.
§ 4 Bankette
- Bei dem Aufenthalt von Haustieren während eines Banketts ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, die bei der Buchung der Dienstleistungen eingeholt werden muss.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, Haustiere abzulehnen, wenn dies den Komfort oder die Sicherheit der Bankettteilnehmer gefährdet.
- Der Aufenthalt von Haustieren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (außer für Assistenzhunde), die jeweils in der Buchungsbestätigung für Bankettdienste angegeben werden.